Veranstaltung
Ermittlung von Vertragspartnern in der Grundversorgung – Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke beim Datenaustausch
Termin
08.10.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Grundversorger stehen regelmäßig vor der Herausforderung, die Identität ihrer Vertragspartner herauszufinden, insbesondere bei Ein- und Auszugskonstellationen. Grund hierfür ist das häufig nicht bei Kunden vorhandene Wissen, dass ein Grundversorgungsvertrag bereits mit Energieentnahme geschlossen wird, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Lieferverhältnis vorab eingegangen worden ist. Für den Grundversorger bedeutet dies in der Praxis, dass ihm häufig vom Netzbetreiber eine verwaiste Entnahmestelle ohne Informationen zum entsprechenden Kunden zugeordnet wird. An dieser Stelle beginnt dann häufig das Dilemma des Grundversorgers: Wer ist mein Vertragspartner? Muss der Eigentümer einspringen? Ist die Hausverwaltung oder gar der Eigentümer zur Auskunft verpflichtet? Wie stellt sich die Situation bei Wohnungseigentümergemeinschaften dar? Verstärkt wird diese Problematik noch durch den Lieferantenwechsel 24 Stunden, wodurch keine rückwirkende Zuordnung von Entnahmestellen mehr möglich ist. Umso relevanter wird die rechtszeitige Information über die Identität des Vertragspartner.

In der Folge rückt der Datenaustausch mit Hausverwaltungen und Eigentümern in den Fokus, wobei sich eine Vielzahl von (datenschutz-)rechtlichen Fragestellungen ergeben: Kann eine rein vorsorgliche Datenabfrage und Datenübermittlung erfolgen? Sind Mieterwechsel durch Hausverwaltungen anzuzeigen? Wenn eine Auskunftspflicht besteht, welche Daten sind erfasst? Was ist bei An- und Abmeldeformularen von Energieversorgern zu beachten? Können Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden?  

Um die rechtlichen Anforderungen bei der Zusammenarbeit mit möglichen Ansprechpartnern wie Hausverwaltungen oder Wohnungseigentümern aufzuzeigen und Sie auf Möglichkeiten aber auch Stolpersteine aufmerksam zu machen, möchten wir Sie herzlich zu unserem Webinar

„Ermittlung von Vertragspartnern in der Grundversorgung – Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke beim Datenaustausch“

einladen.

Im Rahmen des Webinars möchten wir darstellen, warum gerade die Grundversorgung problematisch in Bezug auf die Offenlegung des Vertragspartners ist, wann tatsächlich ein entsprechendes Vertragsverhältnis zustande kommt und welche Pflichten dabei sowohl den Mieter als auch den Vermieter treffen. Welche Auswirkungen der Lieferantenwechsel 24 Stunden auf die Rechnungserstellung hat. Wir möchten mit Ihnen erörtern, welche Möglichkeiten zur Identifizierung außerhalb des Austausches mit Vermieter bzw. Hausverwaltung besteht bzw. wie begrenzt diese Möglichkeiten in der Praxis sind. Den Schwerpunkt bildet der Datenaustausch von Mieterdaten bei Neubezug und Auszug, welchen wir Anhand von Praxisbeispielen erörtern möchten. Hierbei widmen wir uns u. a. dem Beschluss der Datenschutzkonferenz, mit welchem dieser Stellung dazu genommen hat, unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt eine Übermittlung von Mieterdaten datenschutzrechtlich zulässig ist. Abschließend möchten wir einen Überblick geben, was bei Fehlern droht. Deshalb gehen wir auch auf Bußgeld-, Schadensersatz- und weitere Sanktionsregelungen nach der DS-GVO und der aktuellen Rechtsprechung hierzu ein.

Folgende Schwerpunkte werden Inhalt des Webinars sein:

  • Überblick über relevante Praxiskonstellationen
  • Rechtlicher Rahmen für Grundversorgung ohne Vertrag und 24h-Lieferantenwechsel
  • Rechtlicher Rahmen für den Datenaustausch bei Neubezug und Auszug
  • Ausgestaltung von Abmeldeformular, Anschreiben zur Anforderung von Daten & Co.
  • DS-GVO-Bußgelder, Schadensersatz und weitere Sanktionen

Gerne bieten wir Ihnen diese Veranstaltung auch als Inhouse-Webinar an, sprechen Sie uns hierfür gerne an.


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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen und die spezielle Teilnahmegebühr für Angehörige von mittelständischen Versorgungsunternehmen aus unserem Mandantenkreis, insbesondere Stadtwerke, konzipiert worden sind. Wir behalten uns daher bei der Anmeldung von Teilnehmern anderer Unternehmen und Vereinigungen vor, diese abzulehnen oder nur nach gesonderter Vereinbarung zuzulassen.