Die "Biotreppe" des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) schafft einen schrittweise wachsenden Bedarf an klimafreundlichen Brennstoffen im Gasnetz. Für Gaslieferanten stellt sich damit nicht nur die Frage, welche Biomethanmengen künftig beschafft werden müssen. Ebenso entscheidend ist, unter welchen Voraussetzungen Biomethan im Brennstoffemissionshandel preismindernd berücksichtigt und nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 EBeV 2030 vom Emissionsvolumen abgezogen werden kann (sogenannter "Emissionsfaktor Null"). Daneben sind praktische Fragen zu klären, etwa zu den Voraussetzungen zum Zugang der Nabisy-Datenbank und der dafür notwendigen Zertifizierung.
In unserem Sonderwerbinar in Zusammenarbeit mit der BBH Consulting AG zeigen wir, worauf Stadtwerke, Energieversorger und Biomethanerzeuger jetzt aus dem Blickwinkel des Brennstoffemissionshandels achten sollten:
• welche Voraussetzungen und Nachweise für den Biomethan-Abzug nach § 8 Abs. 2 EBeV 2030 maßgeblich sind,
• wie Nachhaltigkeitsnachweise, Mengenbilanzierung, Lieferdokumente und -verträge und Emissionsberichterstattung zusammenspielen und
• welche Prozesse und Verantwortlichkeiten Gaslieferanten frühzeitig klären sollten, etwa hinsichtlich der frühzeitig einzuplanenden Zertifizierung.
Dabei ordnen wir die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen praxisnah ein und strukturieren die nächsten Schritte zur rechtssicheren Aufstellung im Biomethanmarkt.
Folgende Termine bieten wir an:
05.11.2026, 09:30 - 11:00 Uhr
11.11.2026, 09:30 - 11:00 Uhr