Veranstaltung
BauGB-Update Batteriespeicheranlagen – Was bedeuten die Hinweise der Fachkommission Städtebau vom 18. August 2026?
Termin
04.11.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

In der Genehmigungspraxis für Batteriespeicher stellen sich zu den neuen Privilegierungstatbeständen in § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB viele Fragen: Wann gilt ein Batteriespeicher als "vorhanden" und kann parallel zur EE-Anlage genehmigt werden? Welche räumlichen und funktionalen Abstände sind zwischen Speicher und Erzeugungsanlage zulässig? Dürfen Co-Location-Speicher auch "Graustrom" aus dem Netz speichern, oder nur "grünen Strom"? Wie weit kann der Speicher vom Umspannwerk entfernt sein? Welche Bedeutung hat die 0,5%-Flächenobergrenze für die Gemeinden? Gilt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB noch oder wird sie verdrängt?

Nun hat die Fachkommission Städtebau am 18. August 2026 bundesweite Auslegungsmaßstäbe beschlossen – etwa zur Dimensionierung von Speichern, zu räumlichen Abständen, zur zulässigen Flächennutzung und zur Frage, ob Batteriespeicher auch Strom aus dem öffentlichen Netz speichern dürfen. Was bedeuten diese Hinweise der Fachkommission Städtebau vom 18. August 2026? Wie verbindlich sind diese wirklich? Wann können und sollten Projektierer von den Fachkommission-Positionen abweichen? Wie argumentiert man gegenüber einer Behörde? Was tun, wenn die Genehmigungsbehörde anders entscheidet als die Fachkommission empfiehlt?

Erste Antworten auf diese Fragen möchten wir in unserem Webinar "BauGB-Update Batteriespeicheranlagen" geben und Orientierungspunkte für Ihre Genehmigungsstrategie aufzeigen.

In unserem Webinar erwarten Sie insbesondere folgende Themen:

  • Überblick: Die neuen Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB und ihre Bedeutung für den Speicherausbau
  • Verbindlichkeit der Fachkommission Städtebau: Wie bindend sind die Hinweise vom 18. August 2026 für Genehmigungsbehörden – und was bedeutet das für Ihre Projekte?
  • Co-Location-Speicher nach Nr. 11: Anforderungen an den räumlichen und funktionalen Zusammenhang
  • Stand-Alone-Speicher an Umspannwerken nach Nr. 12: Entfernungsvorgaben, Flächengrenzen, das Prioritätsprinzip bei der 0,5%-Regel
  • Rückgriff auf § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB: Ist er noch möglich oder ist er durch die Neuregelung verdrängt?

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Agenda.

Folgende Termine bieten wir Ihnen an:
08.10.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
04.11.2026, 10:00 - 11:30 Uhr