Der politisch geförderte Ausbau von Batteriespeichern und Erzeugungsanlagen ist für die Energiewende von zentraler Bedeutung. Er trifft jedoch zunehmend auf knappe Netzanschlusskapazitäten und kann sich im Einzelfall nachteilig auf bestehende Netznutzer auswirken. Ein Zielkonflikt, der sich zunehmend in komplexen rechtlichen und praktischen Bewertungsfragen sowie in zahlreichen regulierungsbehördlichen Verfahren niederschlägt.
Netzbetreiber stehen damit vor der Aufgabe, den wachsenden Anschlussbedarf von Speicher- und Erzeugungsanlagen mit den begrenzten Netzkapazitäten und den möglichen Kostenfolgen ihres Betriebs in Einklang zu bringen. Die Bearbeitung eines Netzanschlussbegehrens erschöpft sich dabei regelmäßig nicht in der Prüfung seiner technischen Umsetzbarkeit. Sie erfordert vielmehr eine umfassende rechtliche und regulatorische Bewertung des konkreten Begehrens, des weiteren Verfahrens und der möglichen Ausgestaltung des Netzanschlusses. Als Instrumente kommen dabei insbesondere flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements, FCA) sowie die Freigabe und Neuvergabe reservierter, aber nicht genutzter Netzanschlussleistung in Betracht.
Wie sich diese Instrumente rechtssicher einsetzen, Anschlussbegehren strukturiert und sachgerecht bewerten sowie konkurrierende Begehren transparent und diskriminierungsfrei priorisieren lassen steht im Mittelpunkt unseres Präsenzseminars:
RUN ANS NETZ!
Anschlussbegehren für Speicher und Erzeugungsanlagen bei knappen Kapazitäten rechtssicher bewerten
Zu diesem Seminar laden wir Sie herzlich in unsere Kanzleiräume auf dem Erfurter Petersberg ein.
Das Präsenzseminar verbindet eine kompakte Einordnung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen mit einer praxisorientierten Betrachtung typischer Fallgestaltungen. Im Mittelpunkt stehen nicht die technischen Grundlagen von Speichern und Erzeugungsanlagen, sondern die konkreten Bewertungs- und Entscheidungsfragen, die sich für Netzbetreiber bei knappen Netzanschlusskapazitäten stellen.
Im Einzelnen geht es um:
- die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen an den Netzanschluss von Speichern und Erzeugungsanlagen;
- eine strukturierte Methodik zur Einordnung und Bewertung unterschiedlicher Anschlussbegehren;
- typische Fallgruppen bei Kapazitätsengpässen sowie die maßgeblichen Kriterien für die Bewertung der Zumutbarkeit eines Netzanschlusses;
- den Umgang mit der Gefahr von Last- und Leistungsspitzen sowie mögliche technische und organisatorische Lösungsansätze;
- flexible Netzanschlussvereinbarungen als Instrument für den Umgang mit knappen Netzanschlusskapazitäten;
- zentrale Fragen zur Ausgestaltung, Steuerung, Überwachung und Nachweisführung bei flexiblen Anschlusslösungen;
- Praxiserfahrungen zur transparenten, diskriminierungsfreien und rechtssicheren Bearbeitung sowie zur nachvollziehbaren Priorisierung konkurrierender Anschlussbegehren;
- die Überführung der gewonnenen Erkenntnisse in eine belastbare Arbeitsgrundlage für die weitere Bewertung und Bearbeitung von Netzanschlussbegehren sowie den Austausch zu aktuellen Praxisfällen und offenen Fragen.
Die detaillierte Agenda finden Sie hier.
Das Seminar richtet sich an Netzbetreiber, insbesondere an Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an Verantwortliche aus den Bereichen Netzplanung, Netzanschluss, Netzbetrieb, Technik, Regulierung, Recht und Compliance.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Wir bitten daher um eine möglichst frühzeitige verbindliche Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir Ihnen an:
08.10.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
15.10.2026, 09:00 - 13:00 Uhr