Der EuGH hat am 24.09.2026 die BGH-Rechtsprechung zur Dreijahreslösung und der Anpassung von Preisänderungsklauseln in Wärmeliefererträgen mit Verbrauchern eingeschränkt. Nach der Entscheidung sind beide von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente nicht mit der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vereinbar. Was bedeutet das Urteil für laufende Verträge sowie die Gestaltung von Preisregelungen in Wärmelieferverträgen sowie auch für die anstehende Novelle der AVBFernwärmeV durch das angekündigte Wärmenetzgesetz? Dies erörtern wir mit Ihnen in einem weiteren BBH-Wärme-Update.
Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant:
Das neue Wärmenetzgesetz – Eckpunkte zur Anpassung von AVBFernwärmeV und Co.
Die Bundesregierung hat am 26.08.2026 ihre Eckpunkte für ein künftiges Wärmenetzgesetz vorgelegt, in das die AVBFernwärmeV und FFVAV überführt werden sollen. Angekündigt sind insbesondere Neuerungen zur einseitigen Anpassung von Ausgangspreisen und Preisänderungsklauseln bei Dekarbonisierungs- und Ausbaumaßnahmen, zum Leistungsanpassungs- sowie Sonderkündigungsrecht der Kunden, zur Stärkung der Preistransparenz und -aufsicht sowie einer Modifizierung des Kostenneutralitätsgebots bei Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung. Wir geben einen Überblick über die geplanten Änderungen für Fernwärmeversorger und Contractoren.
21.10.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
Eckpunkte zur Novelle des KWKG
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 21.09.2026 ein Eckpunktepapier zur Novelle des KWKG vorgelegt. Darin kündigt es insbesondere die Verlängerung des Fördergesetzes bis 2035 an. Darüber hinaus sollen die seit Dezember 2025 ausgesetzten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme fortgesetzt werden. Die Fortführung der Förderung von KWK-Anlagen soll jedoch auch mit einigen Anpassungen der Fördervoraussetzungen und -konditionen einhergehen. Mit diesen Änderungen soll insbesondere die künftige Rolle der KWK als Residuallastdeckung sowie ihre Zukunftsfähigkeit im sich transformierenden Energiesystem abgebildet werden. Die Auszahlung der Förderung soll zu diesem Zweck „gestaucht“ werden, die Kriterien für Modernisierungen geschärft und die bisherigen Privilegien für kleine KWK-Anlagen größtenteils gestrichen werden. Neben der Verlängerung der Förderung auch von Wärme- und Kältenetzen sowie -speichern nach KWKG ebenfalls bis Ende des Jahres 2035 sieht das Eckpunktepapier eine Anhebung der Fördergrenzen vor.
19.11.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
- SAVE THE DATE -
Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen
17.12.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
- SAVE THE DATE -
Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen