Zum 01.01.2025 wurde die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eingeführt. Der Begriff der elektronischen Rechnung wurde dabei neu definiert. Eine elektronische Rechnung liegt nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Die Finanzverwaltung hat sich in zwei BMF-Schreiben zu den Einzelfragen zur E-Rechnung geäußert und den Umsatzsteueranwendungserlass umfassend ergänzt.
Am 31.12.2026 laufen die gewährten Übergangszeiträume ab. Nur noch Rechnungssteller mit einem Vorjahresumsatz von nicht mehr als 800.00 €, erhalten noch eine weitere "Schonfrist". Für alle anderen gilt: B2B-Umsätze, die nach dem 31.12.2026 ausgeführt werden, unterliegen dann der E-Rechnungspflicht.
Wir möchten Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Pflichten und ihren praktischen Auswirkungen auf den Rechnungsprozess geben und laden Sie daher herzlich zu unserem Webinar ein.
Das Webinar bieten wir an folgenden Terminen online an:
An dem Webinar können Sie am PC über einen Webbrowser (Präsentation/Audio) teilnehmen und/oder sich per Telefon einwählen. Für Mobilgeräte steht die Microsoft Teams App zur Verfügung. Die Präsentation erhalten alle Teilnehmer zusätzlich vorab als PDF-Datei per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch!