Veranstaltung
Die Jahresverbrauchsabrechnung 2026/2027
Termin
04.11.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 650,00
Ermäßigt: € 550,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im "Idealfall" bestehen nur wenige Berührungspunkte zwischen Lieferant und Kunde im laufenden Vertragsverhältnis. Einer davon ist die Verbrauchsabrechnung. Ob monatlich oder jährlich, rollierend oder zum Stichtag 31.12. eines Jahres: Die Abrechnung ist nicht nur die Grundlage des Zahlungsanspruchs des Lieferanten, sondern zugleich sein "Aushängeschild". Eine rechtzeitige, vollständige und nachvollziehbare Abrechnung ist daher unverzichtbar – und in der Praxis eine anspruchsvolle Aufgabe.

Um für diese herausfordernde Aufgabe auch für die kommende Abrechnungssaison gewappnet zu seinen, möchten wir die umfassenden (Pflicht-)Inhalte einer Verbrauchsabrechnung gemeinsam mit Ihnen beleuchten: Welche Pflichtinhalte sind in Rechnungen anzugeben? Nach welchen Maßstäben dürfen Verbrauchswerte zulässigerweise ermittelt oder geschätzt werden? Wie werden unterschiedliche Preissysteme transparent abgebildet? Oder wann kann der Kunde Zahlungen verweigern?

Einen neuen Schwerpunkt legen wir in diesem Jahr zudem auf das Ausstellen von sog. "elektronischen Rechnungen" (E-Rechnung): Schon seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können; spätestens ab dem 01.01.2027 sind Sie zusätzlich verpflichtet, diese zu versenden. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen einordnen, was das konkret für Strom- und Gaslieferanten bedeutet. Gelten die Vorgaben auch für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung und wie sind diese Vorgaben umsetzbar? Worauf ist bei dem Format, der Ausstellung und der Übermittlung zu achten?

Darüber hinaus möchten wir mit Ihnen einen Blick auf sonstige (zukünftige) Themen werfen, die sich auf die Jahresverbrauchsabrechnung auswirken werden: Bereits bekannt sind die Ausweisungspflichten für Erdgaslieferanten rund um die CO2-Kosten nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Neu ist nunmehr, dass im Rahmen der Novellierung des Gebäude-Modernisierungsgesetz (GModG) auch die Ausweisungspflichten im Zusammenhang mit dem CO2KostAufG angepasst wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere Wohnraummietverhältnissen: Wird in ein Bestandsgebäude beispielsweise eine Gasheizungen neu eingebaut, sollen die hierdurch verursachten Kosten – neben den CO2-Kosten etwa auch die Netzentgelte für Gaslieferungen und die Kosten der verpflichtenden Beimischung biogener Brennstoffe ("Bio-Treppe") – künftig hälftig zwischen Vermietenden und Mietenden geteilt werden. Um dieser hälftigen Kostenteilung jedoch nachkommen zu können, müssen die Gaslieferanten entsprechende Ausweisungspflichten in ihren Abrechnungen vornehmen.

Ebenfalls auf dem Programm stehen der Umgang mit dynamischen und variablen Tarifen, die sich von der "klassischen Preisdarstellung" im Rahmen einer Verbrauchsabrechnung differenzieren sowie die Darstellung von Netzentgeltreduzierungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (für Modul 1 bis Modul 3).

Für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Verbrauchsabrechnung möchten wir diese im Rahmen unseres Online-Seminars "Die Jahresverbrauchsabrechnung 2026/2027" mit Ihnen gemeinsam beleuchten.

Hierzu laden wir Sie herzlich am

ein.

Die weiteren Themen für unser Online-Seminar "Die Jahresverbrauchsabrechnung 2026/2027" können Sie der beigefügten Agenda entnehmen.

 


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