Die E-Rechnung ist für die Wasserwirtschaft kein reines IT-Thema. Entscheidend ist zunächst die rechtliche Einordnung der jeweiligen Leistung und des Rechnungsempfängers. Gerade bei Wasserlieferungen, Abwasserleistungen und öffentlich-rechtlichen Gebührenbescheiden treffen umsatzsteuerliche und verfahrensrechtliche Anforderungen aufeinander.
Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung besteht im inländischen B2B-Bereich bereits seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich. Bis Ende 2026 gelten jedoch weitreichende Übergangsregelungen. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Ausstellung für viele Rechnungsaussteller verbindlich; für Rechnungsaussteller mit einem Gesamtumsatz von höchstens € 800.000 im vorangegangenen Kalenderjahr verlängert sich die Möglichkeit, noch eine sonstige Rechnung auszustellen, grundsätzlich bis Ende 2027.
Für die Praxis bedeutet das: Der Jahreswechsel 2026/2027 ist ein wichtiger Umsetzungszeitpunkt, aber nicht jede Jahresverbrauchsabrechnung 2026, die im Jahr 2027 erstellt wird, ist automatisch als E-Rechnung auszustellen. Maßgeblich sind insbesondere der umsatzsteuerliche Leistungszeitpunkt, der Abrechnungszeitraum, die Art der Leistung, der Status des Rechnungsempfängers und gegebenenfalls die Voraussetzungen einer Übergangsregelung.
Folgende Termine bieten wir an:
12.11.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
01.12.2026, 13:30 - 15:00 Uhr