Veranstaltung
Update zum Immissionsschutzrecht: Was Anlagenbetreiber jetzt wissen müssen
Termin
30.11.2026, 09:30 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Im Immissionsschutzrecht stehen zahlreiche wichtige Neuerungen auf der Agenda, die Anlagenbetreiber im Blick haben müssen:

Auf europäischer Ebene wurde die Industrieemissionsrichtlinie (IED) durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 modifiziert. Verbindliche Umweltleistungswerte, obligatorische Umweltmanagementsysteme sowie Transformationspläne sind nun vorgeschrieben. Auf nationaler Ebene wurden nun die Umsetzungsvorschriften mit relevanten Änderungen des BImSchG und weiterer Gesetze sowie die Schaffung einer neuen 45. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) kürzlich auch vom Bundesrat (teilweise mit Maßgaben) angenommen. Zeitgleich sind auf europäischer Ebene schon die nächsten Änderungen in Abstimmung – Stichwort: „Omnibus VIII“ – die wiederum Erleichterungen vorsehen.

Am 31.12.2026 läuft endgültig die Frist zur Umsetzung der 2021 novellierten TA Luft ab, während schon die nächste Novellierung des Regelwerks ansteht. Zeitgleich soll auch die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie mit deutlich verschärften Grenzwerten und einem Anspruch auf Schadensersatz bei gesundheitlichen Schäden durch Verstöße umgesetzt werden.

Zu beachten ist auch die jüngste Reform des Umweltstrafrechts durch die Richtlinie (EU) 2024/1203. Diese erweitert den Katalog umweltbezogener Straftatbestände und erhöht die Strafrahmen erheblich. Auch sie wird aktuell in das deutsche Recht umgesetzt.

Was diese zahlreichen Änderungen für Anlagenbetreiber bedeuten, beleuchten wir in unserem Webinar. Dabei geben wir auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Immissionsschutzrecht.