Veranstaltung
Cyber Resilience Act
Termin
07.12.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Ermäßigt: € 320,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen einsetzen oder anbieten, müssen sich mit dem Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847 – CRA) auseinandersetzen - nicht nur die originären Hersteller; gerade auch Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft. Betroffene Produkte reichen u. a. von Smart-Meter-Gateways und SCADA-Systemen über Ladeinfrastruktur bis hin zu Abrechnungssoftware. Die Meldepflichten für Hersteller für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten bereits seit dem 11.09.2026. Vollumfänglich anwendbar wird der CRA für die Vielzahl von Wirtschaftsakteuren am 11.12.2027. Wer sich jetzt vorbereitet, vermeidet Haftungs- und Sicherheitsrisiken und sendet zugleich ein starkes Signal an Kunden und Partner.

Genau hier setzt unser Webinar an.

Die Veranstaltung bietet in rund anderthalb Stunden einen fundierten Überblick über die Grundlagen des CRA:

  • Wer wird vom CRA adressiert?
  • Welche Fristen gelten?
  • Welche Sicherheitsanforderungen werden an Produkte mit digitalen Elementen gestellt und welche Konsequenzen können Verstöße haben?

Der weitere Fokus des Webinars liegt auf der Klärung, inwieweit Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft im Speziellen durch die Vorgaben des CRA betroffen sind oder sogar dadurch profitieren können. Die Antwort hängt insbesondere von der konkreten Rolle entlang der Wertschöpfungskette ab. Unternehmen können selbst als Hersteller, auch als sogenannte "Quasi-Hersteller", betroffen sein, etwa wenn sie White-Label-Produkte beziehen und im eigenen Namen vermarkten. Ebenso kann die Einordnung als Einführer oder Händler mit betroffenen Produkten relevant werden.

Darüber hinaus spielt der CRA für Einrichtungen eine Rolle, die als besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen nach NIS2 (§ 28 Abs. 1, 2 BSIG, § 5c EnWG) gelten und dabei die Sicherheit ihrer Lieferkette gewährleisten müssen. Auch in Vergabeverfahren und der Beschaffung von Produkten mit digitalen Elementen, einschließlich Software, sollten die CRA-Anforderungen in Leistungsbeschreibungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie in Verträgen berücksichtigt werden.

Einzelheiten zum Inhalt des Webinars können der Agenda entnommen werden.

Folgende Termine bieten wir an:
30.11.2026, 15:00 - 16:30 Uhr
07.12.2026, 10:00 - 11:30 Uhr