Veranstaltung
Die neue Netzentgeltsystematik für Batteriespeicher und Erzeugungsanlagen nach AgNes – Was Anlagenbetreiber und Netzbetreiber jetzt beachten müssen
Termin
04.11.2026, 14:00 - 16:00 Uhr
Ort
online
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 470,00
Ermäßigt: € 420,00

Der ermäßigte Preis gilt ausschließlich für die Mitglieder unserer Arbeitskreise, also des AK REGTP, des AK Arealnetz sowie der Norddeutschen Allianz und wird automatisch berücksichtigt.
Veranstalter
Becker Büttner Held PartGmbB
Beschreibung

Mit dem im August veröffentlichten Entwurf zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (kurz AgNes-Festlegung) strebt die BNetzA eine umfassende Neuregelung der Netzentgeltsystematik an. Vorgesehen ist grundsätzlich auch eine Beteiligung von Batteriespeichern und Erzeugungsanlagen an den Netzkosten, was die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte erheblich beeinflussen kann. Eine Beteiligung soll jedoch dann nicht erfolgen, wenn vor der Bekanntgabe der AgNes-Festlegung bereits eine endgültige Investitionsentscheidung ("final investment decision" - FID) getroffen wurde. Die Bekanntgabe der AgNes-Festlegung soll nach derzeitigem Stand bereits am 01.01.2027 erfolgen. Der Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber muss nach dem derzeitigen Entwurf der Festlegung bis zum 31.03.2027 erfolgen.

Auch wenn die finale Fassung der Festlegung noch nicht vorliegt, sollten Anlagenbetreiber kurzfristig tätig werden, um die Voraussetzungen für die FID selbst und deren späteren Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber zu schaffen. Der Netzbetreiber muss später seinerseits bewerten, ob die Voraussetzungen für die FID erfüllt und in geeigneter Weise nachgewiesen sind. In diesem Zusammenhang stellen sich sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Netzbetreiber einige Fragen, die in dem derzeitigen Entwurf der AgNes-Festlegung nur teilweise beantwortet werden:

  • Was ist die endgültige Investitionsentscheidung und wann gilt sie als getroffen? Was ist vom sog. "Investitionsvolumen" umfasst?
  • Wie können Anlagenbetreiber nachweisen, dass die endgültige Investitionsentscheidung getroffen wurde, und was müssen Netzbetreiber prüfen?

In unserem Webinar "Die neue Netzentgeltsystematik für Batteriespeicher und Erzeugungsanlagen nach AgNes – Was Anlagenbetreiber und Netzbetreiber jetzt beachten müssen" möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen zunächst einen Überblick über die geplante Netzentgeltsystematik für netzgekoppelte und anlagengekoppelte Batteriespeicher und Erzeugungsanlagen nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Festlegung verschaffen. Anschließend werden wir u. a. die aufgeworfenen Fragen im Einzelnen durchgehen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zum Nachweis bzw. zur Prüfung der endgültigen Investitionsentscheidung an die Hand geben. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Anlagenbetreiber und Netzbetreiber.

Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen Rechtsanwältin Lily Lehmann (lily.lehmann@bbh-online.de oder Tel 030/611 28 40-449) sowie die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung. Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an das BBH-Seminarteam (seminare@bbh-online.de oder Tel.: 030/611 28 40-585).

Wir würden uns freuen, Sie zu der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.


Folgende Termine bieten wir an:
04.11.2026, 14:00-16.00 Uhr

25.11.2026, 14:00-16:00 Uhr
01.12.2026, 10:00-12:00 Uhr