Veranstaltung
Erfurter Bilanzierungs- und Steuerseminar für die kommunale Unternehmen
Termin
26.11.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
Ort
BBH Erfurt
Petersberg 15
99084 Erfurt
Preis pro Person (zzgl. USt.)
€ 370,00
Beschreibung

Zum Jahreswechsel stellt sich für kommunale Unternehmen die Frage, wie der Jahresabschluss 2026 handelsrechtlich belastbar und prüfungssicher aufgestellt werden kann. An jeden handelsrechtlichen Jahresabschluss schließt sich irgendwann eine Betriebsprüfung an, die ebenfalls gut und zunehmend digitaler vorbereitet werden muss.

Jahr für Jahr ergeben sich im Rahmen der handelsrechtlichen Abschlussaufstellung insbesondere Fragen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung von Anlagevermögen und Rückstellungen und der Erfassung von latenten Steuern.

In Bezug auf kommunale Energieversorgungsunternehmen stellen sich hierbei bspw. Bewertungsfragen aus der Neubewertung der Gasverteilnetze nach der Festlegung „KANU 2.0“ der Bundesnetzagentur. Wir erläutern anhand der IDW-Vorgaben unter anderem die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen, den Wechsel zur degressiven Abschreibung, (Teil-)Abgänge und die Anpassung von Baukostenzuschüssen sowie zugehörige Rückbau- und Rekultivierungsrückstellungen. ÖPNV-Unternehmen sind derzeit wieder mit der Frage konfrontiert, wie die Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket bilanziell zu behandeln sind, die wir mit Ihnen zusammen beleuchten wollen. Flächendeckend betrifft die kommunalen Unternehmen derzeit die Ausgestaltung ihrer Ergebnisverwendungsplanungen, denen bei Erfassung in den jeweiligen Jahresabschlüssen ein klar definierter Gesellschafterwille vorausgehen muss. Hier gilt es, die Beschlusslagen sauber vorzubereiten. Abschließend gehen wir auf die notwendigen Anhang- und Lageberichtsangaben und die Dokumentation gegenüber dem Abschlussprüfer ein.

Die steuerliche Prüfung der gewählten Bilanzansätze im Rahmen der Außenprüfung wird sich künftig noch stärker auf elektronische Daten und Auswertungen der verwandten EDV-Systeme konzentrieren. Mit einer neuen Außenprüfungsordnung hat die Finanzverwaltung die Instrumente zu einer beschleunigten, zeitnahen Prüfung geschaffen. Unter anderem ist bereits mit Prüfungsordnung die Anforderung von digitalen Unterlagen möglich. Auch kann bereits im Verfahren der Außenprüfung die Festsetzung von sogenannten Mitwirkungsverzögerungsgeldern erfolgen. Die zunehmende Automatisierung der Steuerdeklaration und die elektronische Rechnung erhöhen die Prüfungsmöglichkeiten und die -geschwindigkeit der Verwaltung. Um hierauf vorbereitet zu sein, müssen klare Vorgaben und Verfahren im Unternehmen etabliert sein.

Diese bilanz- und steuerrechtlichen Themenschwerpunkten möchten wir Ihnen im Anschluss kompakt für kommunale Unternehmen der Ver- und Entsorgung sowie des ÖPNV relevante Änderungen und Neuerungen aus dem Themenfeld der Bilanzierung und des Steuerrechts vorstellen.

 

 

 


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