Die Sanktionierung von EEG-Anlagenbetreibern spielt in der Praxis eine große Rolle. Allerdings ist der praktische Umgang mit den Sanktionsvorschriften häufig nicht ganz einfach. Dies hat verschiedene Gründe: Zum einen sind die Sanktionsvorschriften komplex, dies betrifft insbesondere die Zentralnorm zur Sanktionierung § 52 EEG. Zum anderen gibt es insgesamt eine Vielzahl von Sanktionsvorschriften im EEG, aber auch in anderen Regelwerken. Erschwerend kommt hinzu, dass die einschlägigen Vorschriften regelmäßig durch den Gesetzgeber verändert werden. So wurde u.a. kürzlich die Pflicht zur Netztrennung bei bestimmten Pflichtverstößen (§ 52a EEG) ins Gesetz aufgenommen.
- Welche Pflichtverstöße sind überhaupt sanktionsbewährt?
- Wann ist eine Strafzahlung zu leisten und wann kommen andere Sanktionen in Betracht, z.B. eine Reduzierung des Vergütungsanspruchs, der Verlust des Anspruchs auf Abschlagszahlungen, die Netztrennung der Anlage, Schadensersatzansprüche?
- Wie berechnet sich bei Strafzahlungen die Sanktionshöhe und hat der Netzbetreiber eine "harte" Pflicht zur Durchsetzung des Anspruchs?
- Wie ist mit renitenten Anlagenbetreibern umzugehen?
- Was gilt im Verhältnis zum Übertragungsnetzbetreiber bzw. zum prüfenden Wirtschaftsprüfer?
Mit dem Webinar "Die Sanktionierung von Betreibern von EE-Anlagen" wollen wir – auch anhand von praxisrelevanten Beispielsfällen – einen rechtssicheren Umgang mit den verschiedenen Sanktionsvorschriften ermöglichen. Dabei sollen beispielsweise folgende Fragen beantwortet werden:
Das Webinar richtet sich an Personen jeder Erfahrungsstufe.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie
hier.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau
Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.