Das Wärme-Update bietet Ihnen in regelmäßigen Terminen
- einen strukturierten Kurzüberblick über aktuelle rechtliche Themen der Wärmeversorgung,
- eine Plattform für Austausch und Diskussion und
- konkrete Impulse für Ihre tägliche Praxis.
Jedes Update dauert 60 Minuten, findet zur Mittagszeit online statt und lässt sich unkompliziert in den Arbeitsalltag integrieren. Die Inhalte bereiten wir kompakt, lösungsorientiert und verständlich auf – mit Raum für Rückfragen, Meinungen und Perspektiven.
Adressiert wird die gesamte Wärmewirtschaft, also sowohl klassische Fernwärmeversorger aber auch Anbieter von Contracting-Lösungen und anderen Dienstleistungen im Wärmesektor. Einen Schwerpunkt bilden die Themen des Wärmevertriebs – etwa aktuelle Fragen der Vertrags- und Preisgestaltung oder der Abrechnung. Aber auch die Rahmenbedingungen für das Erzeugungsportfolio und die Infrastruktur, beispielsweise Förderprogramme und die Vorgaben für Wärme aus Erneuerbaren Energien und Abwärme, werden jeweils aktuell beleuchtet.
Weitere Themen und Termine werden wir regelmäßig bekanntgeben. Diese richten wir vor allem an den jeweils aktuellen Entwicklungen aus. Gerne nehmen wir außerdem Ihre Anregungen oder Wünsche zu Themen entgegen.
Die nächsten BBH-Wärme-Updates 2026 haben wir zu den folgenden Themen geplant:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 21.09.2026 ein Eckpunktepapier zur Novelle des KWKG vorgelegt. Darin kündigt es insbesondere die Verlängerung des Fördergesetzes bis 2035 an. Darüber hinaus sollen die seit Dezember 2025 ausgesetzten Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für KWK-Anlagen und iKWK-Systeme fortgesetzt werden. Die Fortführung der Förderung von KWK-Anlagen soll jedoch auch mit einigen Anpassungen der Fördervoraussetzungen und -konditionen einhergehen. Mit diesen Änderungen soll insbesondere die künftige Rolle der KWK als Residuallastdeckung sowie ihre Zukunftsfähigkeit im sich transformierenden Energiesystem abgebildet werden. Die Auszahlung der Förderung soll zu diesem Zweck „gestaucht“ werden, die Kriterien für Modernisierungen geschärft und die bisherigen Privilegien für kleine KWK-Anlagen größtenteils gestrichen werden. Neben der Verlängerung der Förderung auch von Wärme- und Kältenetzen sowie -speichern nach KWKG ebenfalls bis Ende des Jahres 2035 sieht das Eckpunktepapier eine Anhebung der Fördergrenzen vor.
19.11.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
- SAVE THE DATE -
Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen
17.12.2026, 12:00 - 13:00 Uhr
- SAVE THE DATE -
Thema abhängig von aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen